1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Braik GmbH, im Bereich Sanitär und Heizung (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), gegenüber Kund*innen (nachfolgend „Auftraggeber“
genannt).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Eine Bestellung oder Beauftragung durch den Auftraggeber stellt ein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande oder dadurch, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung beginnt.
2.3 Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
3.2 Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen ausführen zu lassen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.2 Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren in angemessenem Umfang zu verlangen.
4.4 Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
5. Leistungszeit und Verzögerungen
5.1 Vereinbarte Ausführungs- oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgelegt wurden.
5.2 Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen, Materialknappheit), die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Leistungszeit entsprechend.
5.3 Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, haftet der Auftragnehmer ausschließlich für nachgewiesene, typische und vorhersehbare Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Voraussetzungen zur Erbringung der Leistung rechtzeitig erfüllt werden (z. B. Zugang zu Räumen, Bereitstellung von Wasser und Strom).
6.2 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
6.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entsteht dadurch eine Verzögerung oder ein Mehraufwand, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Vergütung für die Wartezeiten oder den Mehraufwand zu verlangen.
7. Abnahme
7.1 Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistung. Bei teilbarer Leistung können auch Teilabnahmen vereinbart werden.
7.2 Der Auftraggeber darf die Abnahme bei wesentlichen Mängeln verweigern. Ein unwesentlicher Mangel berechtigt nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7.3 Sobald die Abnahme verlangt wird, hat sie unverzüglich durch den Auftraggeber zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb angemessener Frist, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch genommen hat.
8. Mängelansprüche und Gewährleistung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit im Vertrag oder in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
8.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neulieferung/-leistung) innerhalb angemessener Frist.
8.4 Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
9.2 Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden oder es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
9.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Gelieferte Waren und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.
11. Datenschutz
11.1 Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.
11.2 Der Auftragnehmer beachtet dabei die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
11.3 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der [Datenschutzerklärung/Website] des Auftragnehmers aufgeführt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.